Lebensberatung-Mediator

Mediation eignet sich für alle Arten von Konflikten

Die Mediation ist ein mediatorisch adequates Lösungsverfahren für eine neutrale gemeinsame Erbauung beider verhandelten Konfliktparteien, in Begleitung für einen optimalen Ausgleich der verschiedenen Bedürfnisse und Interessen darzustellen. 
Der Mediator vertritt keine Partei und trifft im Prozess keine Entscheidungen, sondern trägt lediglich die Verantwortung für den Ablauf der Mediation in Unterstützung beider Parteien auf.
Quintessenz der Mediation ist eine aussergerichtliche Lösung der Konflikte in gegenseitigem Einvernehmen und wenn möglich, in Form einer verbindlichen schriftlichen Vereinbarung. Zentral soll eine optimale Lösung für alle Beteiligten unter Berücksichtigung der gegensitigen Interessen tragfähig bleiben können.


Unbedingte Voraussetzung für die Mediation:

FreiwilligkeitAkzeptanzOffenheitVertrauen
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Gut zu Wissen:

  1. Auch während des Gerichtsverfahrens können die Parteien jederzeit gemeinsam eine Mediation beantragen. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in den Artikel 213 bis 218 der Schweizerischen Zivilprozessordnung.​​​​​​​​​​​​​​
  2. Sind Anordnungen über minderjährige Kinder zu treffen, so kann das Gericht die Eltern zu einem Mediationsversuch auffordern; in finanziell engen Verhältnissen haben die Eltern Anspruch auf eine unentgeltliche Mediation (Art. 297 und Art. 218 Abs. 2 ZPO).
  3. ​​​​​​​Bei nichtzahlen der Alimente des Elternteils ist der Wohnort verpflichtet einem eine Kinderalimentenbevorschussung monatlich zu bezahlen. (Formular)